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Vogelgrippe und Hund - darauf musst du achten!

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Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza oder auch Geflügelpest) ist eine Erkrankung bei Vögeln, die durch verschiedene Grippeviren übertragen wird. Wahrscheinlich hatten Zugvögel Anfang November 2016 eine neue Variante des Virus (Subtyp A, H5N8) nach Deutschland eingeschleppt, was in Ausrufung von Sperrzonen, Stallpflichten und Freilaufverbote für Hunde resultierte.


Vogelgrippe (H5N8) - wer ist gefährdet?

  • An dem aktuellen, in Deutschland und Europa grassierenden Vogelgrippe-Virus H5N8 hat sich noch kein Mensch angesteckt.
  • Es sind noch keine Übertragungen auf Hunde oder Katzen bekannt.
  • Das H5N8-Virus stellt eine ernste Bedrohung für Vögel und Hausgeflügel dar.
  • Bei dem seit 2003 bekannten Subtyp H5N1 sind jedoch etwa 850 Erkrankungsfälle beim Menschen bekannt.

Darauf sollten Hundebesitzer achten

Auch wenn noch kein Fall einer Übertragung auf Hunde bekannt ist, könnten unsere Vierbeiner das Virus jedoch weiterverbreiten. Daher sollten folgende Punkte beachtet werden:
  • Nicht mit rohem Geflügel füttern.
  • In der Nähe von Flüssen und Seen sollte der Hund immer an der Leine gehalten werden.
  • Den Hund von toten Vögeln fernhalten.
  • Auf jeglichen Kontakt mit Wildtierkot achtgeben und wenn möglich verhindern. 
  • Nach dem Spaziergang zur Sicherheit die Pfoten des Hundes reinigen.
  • Ausgerufene Sperrgebiete sollten vermieden werden.
  • Auf folgende Grippesymptome beim Hund achten (auch wenn die Ansteckungsgefahr sehr gering ist):
    • Appetitlosigkeit
    • Müdigkeit
    • Bindehautentzündung
    • Fieber
    • Muskel-/Gliederschmerzen
    • Durchfall
Besteht der Verdacht einer Infektion, da der Hund einige der Symptome aufweist, sollte in jedem Fall der Tierarzt aufgesucht werden!


Sperrzonen und Freilaufverbot

Eine Sperrzone wird in einem 3 km weiten Gebiet um den Fundort eines an der Vogelgrippe erkrankten bzw. verstorbenen Tieres ausgerufen. Eine 10 km weite Zone um den Ort gilt als Beobachtungszone. Innerhalb der Sperrzone gilt Freilaufverbot für Hunde und Katzen. Diese Gebiete sollten nach Möglichkeit komplett gemieden werden.

Bei Missachtung des Freilaufverbots droht dem Hundehalter eine Strafe. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
  • Wenn ein Freilaufverbot herrscht, muss der Vierbeiner an der Leine geführt werden.
  • Dies gilt sowohl für Land- als auch Ortschaften.
  • Wenn z. B. der eigene Garten im Sperrgebiet liegt, sollte der Hund dort genau beobachtet werden.
  • Auf die Leinenlänge achten, damit immer kontrolliert werden kann, was der Hund aufnimmt.
Das Freilaufverbot gilt in allen Vogelgrippe-Sperrgebieten und sollte in jedem Fall beachtet werden. Eine genaue Auflistung der Sperrzonen ist auf https://www.fli.de/de/home zu finden, ebenso wie aktuellste Meldungen.

 
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